Umwelt- und Artenschutz

Beringung von Wildvögeln

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Ringe für Familie Uhu

- Im Dienste der Wissenschaft und Naturschutz -

Beringung von privat gehaltenen Vögeln

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Arten- und Naturschutz(recht)

Zu den verschiedenen Ursachen des weltweit beobachteten Artensterbens gehört auch die Entnahme von wild lebender Tiere für den Handel. Um Kontrollen im Bereich des Handels und dem Besitz von geschützten Arten durchführen zu können, wurden internationale, europäische und nationale Regelungen getroffen. Dazu gehört unter anderem die Anzeige-/Meldepflicht und die Nachweispflicht/ der Herkunftsnachweis aller besonders und streng geschützter Arten. Eine korrekte Nachweisführung kann nur mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung einhergehen.
Die Art der Kennzeichnung spezifischer Tiere ist in der Bundesartenschutzverordnung geregelt.  

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Kennzeichnungspflicht

In Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung sind alle kennzeichnungspflichtigen Tierarten und deren Kennzeichnungsmethoden gelistet. 
Vögel, welche in menschlicher Obhut gehalten werden, ist ein geschlossener Ring, mit den in der Anlage 6 vorgegebenen Ringdurchmessern, unbedingt anzulegen. Ausnahmen werden nur in Einzelfällen nach Genehmigung durch die zuständige Behörde genehmigt. 
Es dürfen ausschließlich Ringe vom Bundesverband für fachgerechte Natur-, Tier-, und Artenschutz e.V. und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe als Artenschutzkennzeichnung verwendet werden. Diese können durch Beschriftung und Farbe von Verbandsringen unterschieden werden.

Ein herzlicher Dank für die freundliche Genehmigung Bilder und Videos aufnehmen zu dürfen, geht an
Herrn Wilhelm Holzer und sein Team
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Interaktives Tutorial "Wildtier gefunden, was tun?" für Öffentlichkeit und Einsatzkräfte - Copyright Klinik für Vögel, Kleinsäuger, Reptilien und Zierfische - LMU München und Wildtierhilfe Bayern e.V.